ruhepol-hamburg

 

 

Kosten (sofern durchführbar, meine HP Tätigkeit ruht momentan): 


Gesprächstherapie                                               30 Minuten  35,--€

                                                                                 60 Minuten  60,--€

Yoga Therapie (Einzel-) Stunde                                  60 Min   60,--€  

Yoga online Kurse, zertifiziert, 8 Termine                60 Min   90,--€             


                                                                                                                        

Teilkörpermassage                                                30 Minuten  35,--€

Ganzkörpermassage                                            60 Minuten   60,--€

gesundheitliche Beratung wird je nach zeitlichem Aufwand berechnet

Vorträge                       Preis auf Anfrage


Terminabsagen:

Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, so bitte ich um eine möglichst frühzeitige telefonische Mitteilung. Die Absage muss bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Für kurzfristigere Terminabsagen wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vollen Behandlungsbetrages fällig.


Behandlungsdauer:

Über die Anzahl und Dauer der folgenden Behandlungen entscheiden Sie selbst beziehungsweise ihr Gesundheitszustand.


Bezahlung:

Grundsätzlich werden meine Rechnungen im Rahmen der GebüH erstellt oder nach Vereinbarung. Leistungen sind sofort zu bezahlen.


Erstattung:

Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker werden i.d.R. von den Privaten Kranken- und Krankenzusatzversicherungen im Rahmen des jeweils gewählten Tarifes erstattet. Desweiteren erstatten Beihilfestellen oft anteilig die Kosten.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben keinen Anspruch auf Erstattung, viele Patienten haben allerdings eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen. Die Kosten für die Behandlung können aber in jedem Fall im Rahmen der Einkommensteuererklärung als "Außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht werden.

Am 17.4. habe ich meine Prüfung abgelegt nach 4 Jahren Ausbildung im Himalaya Institut und darf mich nun BDY/EYU Yogalehrer nennen. Das ist daher erwähnenswert, weil der Begriff Yogalehrer nicht geschützt ist und man sich auch ohne Ausbildung so nennen darf.

Ausgewählte Kurse von mir sind bereits von der gesetzlichen Krankenkasse zertifiziert und können mit bis zu 80% bezuschusst werden - je einer in einem halben Jahr. Es empfiehlt sich aber für Details und Regelungen, immer nochmal bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.



Genrelles zum deutschen Gesundheitssystem:

Über Art und Umfang der medizinischen Sorgfaltspflicht herrschen oft unterschiedliche Auffassungen. Einige naturheilkundliche Heilverfahren werden als medizinisch nicht notwendig angesehen, obwohl sie sich seit langer Zeit bewährt haben. So erstatten Kostenträger (Krankenkassen) manchmal wenig oder gar nichts. Die Erstattungssätze im Gesundheitswesen sind darüber hinaus nach einer "Minutenmedizin" kalkuliert, die leider auch für Heilpraktiker gilt: Anliegen gelten oft als in 10 - 15 Minuten "abhandelbar". Dies ist nicht vergleichbar mit der Zeit, die in einer Naturheilpraxis angesetzt wird und die auch ich mir für Sie nehme. Diese Zeit ist im wahrsten Sinn des Wortes als wertvoll anzusehen und als wichtige Investition in Ihre Gesundheit.